Allgemeine Geschäftsbedingungen  Grundsätze für die Zusammenarbeit der Nutzer der

www.eb-markt.de


Jeder Anbieter kann für sich eigene "Allgemeine Geschäftsbedingungen" definieren. Die Bereitstellung und Anzeige dieser AGB erfolgt gegen Berechnung von Zusatzkosten (Informationen zum Anbieter).

 

Wenn ein Anbieter keine separaten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" eingestellt hat, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von www.eb-markt.de erweitert um die hier vorliegenden Grundsätze für die Zusammenarbeit der Nutzer der www.eb-markt.deDiese Grundsätze sind damit Teil der AGB.   

 

 

Grundsätzlich hat sich jeder Nutzer an bestehende gesetzliche Regelungen zu halten.



Vertragsschluss

 

Indem der Nutzer als Anbieter zwecks Durchführung eines Verkaufs oder einer Vermietung einen Artikel im Bereich der eb-markt-Website einstellt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluß für diesen Artikel ab.

 

Der Kunde nimmt das Angebot durch Bestellung/Buchung des Artikels an.

 

Mit der Absendung der Bestellung kommt zwischen dem Anbieter und dem Nutzer ein Vertrag über den Erwerb bzw. die Nutzung des von dem Anbieter in die eb-markt-Website eingestellten Artikels zustande.

 

Die Rechtslage zum Thema Vertragsabschluss im Internet ist nicht ganz eindeutig. Deshalb kann jeder Anbieter bei seinen Benutzerdaten separat definieren, ob ein Vertrag mit ihm sofort durch die Bestellung/Buchung zustande kommt, oder ob der Vertrag erst durch eine Bestätigung des Anbieters abgeschlossen wird. In der Mail an den Kunden wird in diesem Fall darauf hingewiesen, daß der Vertrag erst nach Bestätigung durch den Anbieter zustande kommt.

 

Preise


Bei Vertragsabschluss gilt der in der Bestätigungsmail angezeigte Preis.

Die Preise verstehen sich inklusive der geltenden Mehrwertsteuer, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, Zahlungskosten entsprechend der bei der Bestellung ausgewählten Möglichkeit zu den dort angegebenen Konditionen..

Bei der Versandart "Unbestimmt" definiert der Anbieter die Art des Versandes. Er wählt die für den Kunden preislich günstigste Versandart aus. Normalerweise ist bei dieser Versandart kein Betrag für die Kosten eingegeben. Dieser kann vom Anbieter innerhalb der Artikelpflege über die "Auftragsübersicht" eingegeben werden.
 

 

 

Preis bzw. Preis/Termin aushandeln

Auf der eb-markt-Website sind z.Z. zwei Bereiche vorhanden (Shop und Ferien...), in denen die jeweiligen Angebote dargestellt sind. Der Bereich Shop bezieht sich auf das Angebot von Lieferungen und Leistungen. Der Bereich Ferien...
bezieht sich auf Ferienangebote, die gemietet/gebucht werden können.

Durch den etwas unterschiedlichen Ansatz sind die hier behandelten Möglichkeiten etwas differenziert zu betrachten.

Shop

 

Der Nutzer hat die Möglichkeit, dem Anbieter einen anderen als den vorgegebenen Preis vorzuschlagen. Diese Möglichkeit wird über den Button “PREIS AUSHANDELN“ angeboten.

In der “Handelsübersicht“, die über “Meine Daten“ jederzeit erreichbar ist, kann der Nutzer seinen Preisvorschlag eingeben.

 

Der Anbieter kann über den Toggle-Button “Akzeptieren“ “Nicht Akzeptieren“ den Vorschlag des Nutzers annehmen, ablehnen oder ein eigenes geändertes Preisangebot eingeben.

 

Wenn der Anbieter den Preisvorschlag akzeptiert hat, kann der Nutzer den Artikel mit den geänderten Preiskonditionen in den Warenkorb übernehmen und die Bestellung abschicken.

 

Wenn während des Aushandelns des Preises ein anderer Nutzer den Artikel bestellt, hat er Vorrang, da er einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat, die Preisaushandlung aber nur eine vorvertragliche Verhandlung ist.

 

Die Möglichkeit zum Aushandeln des Preises wird nur angeboten, wenn der Nutzer bereits angemeldet ist.

 

Ferien...

 

Der Nutzer hat die Möglichkeit, dem Anbieter einen anderen als den vorgegebenen Preis bzw. Termin vorzuschlagen. Diese Möglichkeit wird über den Button “PREIS/TERMIN AUSHANDELN“ angeboten.

In der “Buchungsübersicht“, die über “Meine Daten“ jederzeit erreichbar ist, kann der Nutzer seinen Preis/Terminvorschlag eingeben.

 

Der Anbieter kann über den Toggle-Button “Akzeptieren“ “Nicht Akzeptieren“ den Vorschlag des Nutzers annehmen, ablehnen oder ein eigenes geändertes Preis/Terminangebot eingeben.

 

Wenn der Anbieter den Vorschlag akzeptiert hat, kann der Nutzer das Angebot mit den geänderten Konditionen buchen.

 

Wenn während des Aushandelns des Preises/Termines ein anderer Nutzer das Angebot bucht, hat er Vorrang, da er einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat, die Preis/Terminaushandlung aber nur eine vorvertragliche Verhandlung ist.

 

Die Möglichkeit zum Aushandeln des Preises/Termines wird nur angeboten, wenn der Nutzer bereits angemeldet ist.

 

Liefer- und Leistungszeit
 

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen vom Anbieter nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Anbieter nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Anbieter von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Anbieter nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
 


Liefermenge
 

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von vier Tagen nach Warenerhalt dem Anbieter und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
 


Gefahrenübergang
 

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Anbieters verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Anbieters unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
 


Gewährleistung


Der Anbieter gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Neuteile frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt für Neuprodukte 24 Monate. Für gebrauchte Artikel wird, falls im Einzelfall nicht anders vereinbart, keine Gewährleistung übernommen.

Die Gewährleistung erstreckt sich bei sachgemäßer Anwendung auf alle defekten Bauteile. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Sie entfällt in vollem Umfang des Auftrags bei unsachgemäßer Benutzung oder außergewöhnlicher Beanspruchung der Artikel.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die infolge normaler Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung entstanden sind.

Der Käufer hat dem Anbieter Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes schriftlich mitzuteilen.

Liegt dem Anbieter die Mängelrüge des Käufers vor, kann er nach seiner Wahl verlangen, dass das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an eine von ihm bestimmte Adresse geschickt wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden vom Anbieter unfrei wieder ausgeliefert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche verfallen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der geschädigten Lieferungsgegenstände. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen des Anbieters auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

Ansprüche auf Schadenersatz sind der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.


Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen und Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Anbieters. Soweit die Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Anbieters, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch den Anbieter gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des in das Bürgerliche Gesetzbuch eingearbeiteten Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch den Anbieter schriftlich erklärt wird.


Zahlung

Die Rechnungen sind je nach vereinbarter Zahlungsart zahlbar.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Anbieters mit Rechnungszugang und Bereitstellung der Ware für den Besteller innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Zahlungen jeweils zunächst auf seine älteste Verbindlichkeit anrechnen zu lassen. Eine vom Kunden getroffene anderslautende Bestimmung ist unwirksam. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, hat der Kunde die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen zu lassen. Eine Zahlung gilt erst mit der Verfügungsgewalt des Anbieters über den Betrag als erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nicht entgegengenommen.
 

Bei Zahlungsverzug werden ab dessen Eintritt Verzugszinsen, die 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen, mindestens aber 8% berechnet. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bzw. damit in Verzug gerät, ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn dem Anbieter andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, ist der Anbieter berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers oder die Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die Gegenforderung des Käufers nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 

Wenn bei vereinbartem Bankeinzug, wegen falsch gemachter Angaben vom Kunden, der Einzug von der Hausbank des Anbieters zurückbelastet wird, werden dem Kunden die Bankmehrkosten in Rechnung gestellt.
 


Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen den Anbieter an Dritte ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmt.
 


Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Anbieter als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
 


Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur einmaligen Eigeninstallation oder zum einmaligen Wiederverkauf überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
 

Datenschutz

Der Anbieter ist berechtigt, die bzgl. der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser enthaltenen Daten über den Nutzer, gleich ob diese vom Nutzer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Insbesondere werden die erforderlichen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung an Dritte (Transportunternehmen) weitergeleitet.

Die Daten werden vom Anbieter nicht zu Werbezwecken genutzt und nicht zu Werbezwecken weitergegeben.


 

Änderung dieser Grundsätze

 

eb-markt behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Ältere AGB bleiben für evtl. Zugriffswünsche erhalten.

 

Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit

Sofern sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.

Für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.